
Internationale Studierende aus der Ukraine brauchen Perspektive auf Fortsetzung ihres Studiums in Deutschland und der EU
(Bonn, Mai 2022) Am vergangenen Mittwoch übergab die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Hochschulgemeinden (AKH) mit Unterstützung des Forums Hochschule und Kirche (FHoK) ihre Stellungnahme zur Bleibeperspektive internationaler Studierender aus der Ukraine an die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, und an die Außenministerin, Annalena Baerbock, sowie an mehrere relevante hochschulpolitische Organisationen. Die AKH fordert, dass die bisher mangelhaften Aussichten von Nicht-EU-Bürger:innen auf Fortsetzung ihres Studiums in Deutschland und der EU durch die besagten Behörden angepasst werden müssen.
Die etwa 60.000 internationalen Studierenden, die bis zu Beginn des Angriffskrieges in der Ukraine ihrem Studium nachgegangen sind, mussten ebenfalls wie ihre ukrainischen Kommiliton:innen zwangsläufig ihren aktuellen Wohn- und Studienort verlassen. Die jungen Erwachsenen aus den unterschiedlichsten Ländern der Welt sehen sich allerdings nun mit einem großen Unterschied konfrontiert: Im Gegensatz zu den ukrainischen Studierenden, dürfen sie bislang nicht gänzlich in Deutschland oder der EU ihr Studium weiterführen, sondern genießen durch die Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung (UkraineAufenthÜV) in der Regel nur einen befristeten Aufenthalt in Deutschland bis zum 31. August 2022.
Der Ausschuss Aktuelle gesellschaftspolitische Fragen der AKH betont in seiner Stellungnahme an die Ministerien und Behörden, dass dieser kurze Zeitraum weder genügend Schutz bietet, noch ausreichend Zeit zur Orientierung in einem fremden Land, zur Organisation der aktuellen Lebenssituation und für Bewerbungsprozesse an Hochschulen oder Universitäten in Deutschland oder anderen EU-Mitgliedstaaten verschafft. Der Arbeitskreis fordert die Verantwortlichen daher dringend auf, unterstützende Maßnahmen und Regelungen für die betroffenen Studierenden zuzusichern, u.a. in Form von
- der Zusicherung des Aufenthaltsrechts bis zum Wintersemester 2023/24
- der schnellen Erteilung der Arbeitserlaubnis
- einer niedrigschwelligen finanziellen Unterstützung in Form von Stipendien und Sozialleistungen und
- der breiten Ermöglichung von Sprachkursen zur Vorbereitung auf das Studium
- der unbürokratischen Anerkennung der bisher erbrachten Studienleistungen
Die AKH und das FHoK hoffen auf eine baldige Umsetzung der Hilfestellungen für die aus der Ukraine geflohenen internationalen Studierenden, damit diese ihrem Studienverlauf weiterhin geordnet nachgehen können. Die Verlängerung des Bleiberechts ist insbesondere deshalb wichtig, weil aufgrund der jeweiligen politischen Situation in den Herkunftsländern nicht für alle Betroffenen die Möglichkeit besteht, in ihrem Heimatland ihr Leben und ihr Studium adäquat fortzusetzen.
Die vollständige Stellungnahme liegt hier zum Download bereit.
Kontakt:
Magdalena Schmitt
(Vorsitzende der AKH)
Dr. Lukas Rölli 0163 – 339 2367
(Geschäftsführer)
Foto: Andrew Butler on Unsplash
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